AGB

Grundlage einer Geschäftsbeziehung sind keine ausgeklügelten Geschäftsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und Vertrauen. Dennoch komme ich nicht umhin, dass ergänzend bzw. abweichend zu gesetzlichen Regelungen nachstehend aufgeführte Bedingungen für alle Geschäfte mit meinen Kunden als Vertragsgrundlage zu gelten haben.

  • Der Leihgegenstand bleibt Eigentum des Verleihers und darf nicht verändert werden.
  • Für durch den Leihgegenstand verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.
  • Leihpreis und Leihdauer gehen aus den Leihbedingungen hervor.
  • Die festgesetzte Kaution dient als Sicherheit. Sie kann mit eventuellen Schadensersatzansprüchen verrechnet werden. Die Kaution verbleibt für die Dauer des Leihverhältnisses beim Verleiher. Die Höhe der Kaution geht aus den Leihbedingungen hervor.
  • Leihgebühr und Kaution sind bei Abholung des Kostümes zu zahlen.
    Kartenzahlung ist nicht möglich.
  • Kann der Rückgabetermin nicht eingehalten werden, so ist der Verleiher unverzüglich zu informieren. Durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandene Kosten gehen zu Lasten des Entleihers.
  • Wird die Leihzeit überschritten, beginnt eine neue Leihwoche.
  • Kostüme können mit Anzahlung vorbestellt werden. Die Vorbestellung wird erst bei Zahlungseingang wirksam.
  • Der Leihgegenstand muss bei Rückgabe in einem von groben Verunreinigungen freien und unversehrten Zustand zurückgegeben werden. Beschädigungen und Verschmutzungen werden mit der Kaution verrechnet. Normale Reinigungskosten sind im Leihpreis enthalten.
  • Bei Verlust, Beschädigung und/oder Reparatur des Leihgegenstandes muss der Mieter für die Kosten aufkommen. Entstandene Schäden sind spätestens bei der Rückgabe zu melden. Reparaturkosten richten sich nach dem Material- und Arbeitsaufwand. Für nicht gemeldete Schäden ist der darauf folgende Ausfall vom Vormieter zu zahlen, in der Regel der Mietpreis zuzüglich der Reparaturkosten.
  • Der Mieter ist verpflichtet, seine Personalien vollständig und richtig anzugeben, die Vorlage eines Lichtbildausweises kann verlangt
    werden.
  • Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon unberührt.
  • Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verleihers.